AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (unter A.) und gesetzlichen Pflichtinformationen für Verbraucher (unter B.)
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Grulli Consulting, Unter Jennung 60, 78532 Tutt-lingen, (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfol-gend „Auftraggeber“ genannt) über alle Vertriebswege.
(2) Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn der Auftragnehmer stimmt der Geltung ausdrücklich in Schriftform zu.
(3) Spezielle Regelungen für Verbraucher oder Unternehmer sind nachfolgend gekennzeich-net. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen be-ruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag zwischen den Parteien kommt durch Angebot und Annahme zustande. Der Auftragnehmer versendet an den Auftraggeber per E-Mail ein verbindliches Angebot mit den geltenden Konditionen und dem kompletten Vertragstext. Der Auftragnehmer hält sich an die-ses Angebot zwei (2) Wochen gebunden. Wird das Angebot innerhalb dieser Zeit nicht ange-nommen, verfällt es.
(2) Der Auftraggeber kann das Angebot nach Absatz (1) durch verbindliche Erklärung per E-Mail an den Auftragnehmer annehmen. Mit Zugang der Annahmeerklärung beim Auftragneh-mer wird der Vertrag verbindlich geschlossen.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach dem Angebot des Auftragnehmers nebst darin befindlichen Vertragskonditionen an den Auftraggeber. Soweit kein Angebot des Auftragnehmers vorliegt, richtet sich der Leistungsum-fang nach der Anfrage des Auftraggebers zu marktüblichen Konditionen.
(2) Die Leistungserbringung erfolgt auf dienstvertraglicher Basis im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand dieser AGB. Der Auftragnehmer schuldet über die Erbringung der Leistungen hinaus keinen Erfolg.
(3) Soweit nicht anders vereinbart und soweit nach Coachingeinheiten abgerechnet wird, dauert eine Coachingeinheit bis zu 45 Minuten.
(4) Soweit Gruppencoachings angeboten werden, stellen die Termine Fixtermine dar. Nimmt der Auftraggeber an einem Fixtermin nicht teil, ist dieser Termin nicht nachholbar.
(5) Soweit nicht anders vereinbart erbringt der Auftragnehmer seine Jahresgesamtleistungen innerhalb von 46 Kalenderwochen ausschließlich zwischen Montag und Freitag innerhalb übli-cher Bürozeiten und nicht an bundesweit einheitlichen Feiertagen. Die sechs (6) Kalenderwo-chen, in denen urlaubsbedingt keine Leistungen erbracht werden, werden dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus bekannt gegeben.
(6) Soweit nicht anders vereinbart werden Coachingleistungen ausschließlich über Fernkom-munikationsmittel erbracht.
(7) Änderungen, Erweiterungen und Zusätze gegenüber des vorgenannt definierten Leis-tungsumfangs werden vom Auftragnehmer nur geschuldet, soweit diese vorher in Textform vereinbart wurden.
(8) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile seiner Leistungen durch geeignete dritte Personen erbringen zu lassen.
(9) Der Auftragnehmer erbringt keine medizinischen und/oder gesundheitsbezogenen Dienst-leistungen. Sollte der Auftraggeber an gesundheitlichen Beschwerden leiden, hat er in eigener Verantwortung einen Arzt zu konsultieren.
(10) Die Leistungen des Auftragnehmers werden nur persönlich gegenüber dem Auftraggeber erbracht. Der Auftraggeber darf seinen Vertrag nicht auf Dritte übertragen.
(11) Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen des Angebots des Auftragnehmers diesen AGB vor.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Stammdaten (insbes. Name, Anschrift, Kommunikationswege) und Zahlungsdaten (insbes. Kontoverbin-dung) zu machen und bis zur vollständigen Abwicklung inkl. Ablauf der Gewährleistungsfris-ten aktuell zu halten. Ändern sich die Stammdaten nach Abschluss der Bestellung, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer über die Änderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(2) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Auftragnehmer versand-ten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Auftragnehmer oder von diesem mit der Be-stellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
(3) Der Auftraggeber hat die Persönlichkeitsrechte Dritter in den Onlinetrainings zu wahren. Dies schließt das Verbot mit ein, Onlinetrainings per Foto oder per Video aufzuzeichnen, so-fern nicht die vorherige Einwilligung aller jeweiligen Teilnehmer eingeholt wurde.
(4) Der Auftraggeber hat bei Onlinecoachings in eigener Verantwortung Sorge dafür zu tra-gen, dass er die technischen Voraussetzungen erfüllt, um an diesen teilnehmen zu können. Diese bestimmen sich nach der Anlage 1.
(5) Die vom Auftraggeber zu erbringenden Pflichten stellen eine echte vertragliche Verpflich-tung gegenüber dem Auftragnehmer und nicht nur eine Obliegenheit dar. Erbringt der Auftrag-geber die von ihm zu erbringenden Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß und hat dies Auswirkungen auf die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, so kann der Auftrag-nehmer – unbeschadet weitergehender Rechte – eine entsprechende angemessene Anpas-sung der vertraglichen Vereinbarungen (bspw. Änderungen des Zeitplans und der Vergütung) verlangen. Sofern dem Auftragnehmer durch nicht vertragsgemäße Erbringung der Leistun-gen des Kunden ein Mehraufwand entsteht, kann er dem Kunden diesen Mehraufwand unter Anwendung der aktuellen Preisliste gesondert in Rechnung stellen.
§ 5 Vertragsdauer und Kündigung bei Laufzeitverträgen
(1) Soweit nicht anders vereinbart beginnt der Laufzeitvertrag mit wirksamem Vertrags-schluss und läuft für zwölf (12) Monate. Danach endet der Vertrag automatisch.
(2) Ist der Auftraggeber als Verbraucher nach § 13 BGB anzusehen, wird ihm unabhängig vom ggf. bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Der Auftraggeber hat das Recht, im Laufe der ersten vierzehn (14) Tage nach Vertragsschluss mittels Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer von seinem Sonderkündi-gungsrecht Gebrauch zu machen. Der geschlossene Vertrag endet sodann mit Wirksamwer-den der Kündigung.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall un-berührt. Beide Parteien sind zu einer solchen fristlosen Kündigung insbesondere dann be-rechtigt, wenn die andere Vertragspartei einen schwerwiegenden Vertragsverstoß zu vertre-ten hat, für den sie unter Fristsetzung erfolglos in Textform abgemahnt worden ist.
(4) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
– über das Vermögen der anderen Partei Insolvenzantrag gestellt ein Insolvenzverfahren er-öffnet oder mangels Masse abgewiesen wird, es sei denn, eine Auswirkung auf diesen Ver-trag ist ausgeschlossen.
– der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht schuldhaft trotz Mahnung nicht nachkommt.
– der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Vorschusszahlung trotz Mahnung nicht nach-kommt.
(5) Jede Kündigung bedarf der Textform.
(6) Kündigt der Auftragnehmer aufgrund eines wichtigen Grundes, für den der Auftraggeber ganz oder teilweise verantwortlich ist, bleibt der vertragliche Zahlungsanspruch des Auftrag-nehmers bestehen.
§ 6 Kosten und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die jeweiligen Angebotspreise des Auftragnehmers aus dem Angebot und seiner Preisliste.
(2) Erforderliche Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Der Mehraufwand wird dem Auftraggeber vorher angezeigt.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, 50% der voraussichtlich entstehenden Kosten als Vor-schuss zu berechnen.
(4) Alle Preise verstehen sich als Endpreise inkl. aller Steuern.
(5) Die Vergütung ist fällig mit Zugang der Rechnung.
(6) Die Parteien vereinbaren die elektronische Rechnungsstellung und Versand per E-Mail.
(7) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Verzug tritt drei (3) Wochen nach Zugang der Rechnung ein.
(8) Als Zahlungsmöglichkeiten steht Vorkasse-Überweisung zur Verfügung.
(9) Der Auftraggeber ist bei Zahlung nach Absatz (8) zur Vorkasse verpflichtet.
§ 7 einstweilen frei
§ 8 Gewährleistung und Haftung bei Verträgen mit Verbrauchern
Die Gewährleistung für Sach- bzw. Rechtsmängel der Waren und digitalen Produkte sowie die Haftung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Gewährleistung bei Verträgen mit Unternehmern
(1) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn er erkennt, dass eine Leistung des Auftragnehmers nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Er hat dabei die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Auftragnehmer so detailliert wie möglich zu spezifizieren.
(2) Soweit der Auftraggeber seiner Informationspflicht gemäß (1) nachgekommen ist, ist der Auftragnehmer zunächst berechtigt und verpflichtet, die betroffene Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen, so-fern diese Nachholung der Leistung möglich und sinnvoll ist (Nacherfüllung). Der Auftragneh-mer ist zur Nacherfüllung nicht verpflichtet, soweit die nicht vertragsgemäße Leistungserbrin-gung nicht durch ihn zu vertreten ist; die Vermutungswirkung des § 280 Absatz 1 Satz 2 BGB findet (entsprechende) Anwendung.
(3) Soweit eine Nacherfüllung einer vom Auftragnehmer zu vertretenden nicht vertragsgemä-ßen Leistungserbringung nicht möglich ist oder aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Nachfrist in we-sentlichen Teilen nicht gelingt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf die Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Der Anspruch auf Vergütung aus vorstehendem Satz 2 entfällt jedoch für solche Leistungen, die für den Auf-traggeber in Folge der Kündigung ohne Interesse sind. Der Auftraggeber hat dem Auftrag-nehmer binnen zwei (2) Wochen nach Zugang der Kündigung substantiiert schriftlich darzule-gen, auf welche Leistungen dies zutrifft.
(4) Weitergehende Ansprüche wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei a) Vorsatz, b) grober Fahrlässigkeit, c) der Verletzung von für die Vertragsdurchführung wesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-führung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte sowie d) bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(5) Die Ansprüche wegen qualitativer Leistungsstörungen verjähren nach einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht bei qualitativen Leistungsstörungen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, der Verletzung des Lebens, des Kör-pers oder der Gesundheit oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fäl-len gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
§ 10 Haftung bei Verträgen mit Unternehmern
(1) Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt, haften die Vertragsparteien einander nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Haftung für Schäden, die vom Auftragnehmer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist unbegrenzt.
(3) In allen anderen Fällen haftet der Auftragnehmer nur, soweit es sich dabei um die Verlet-zung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte, jedoch stets nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.
(4) Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren nach einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragneh-mers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie der Verletzung des Le-bens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer behandelt vertrauliche Informationen des Auftraggebers zeitlich unbe-fristet verschwiegen.
(2) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen, die entweder als ver-traulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen bzw. ihrer Natur ergibt. Vertrauliche Informationen sind insbesondere gesundheitsbezogene Informatio-nen und finanzielle sowie wirtschaftliche Verhältnisse des Auftraggebers.
(3) Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die
a) der empfangenden Vertragspartei bekannt waren, bevor sie sie von der anderen Vertrags-partei im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag erhalten hat;
b) die empfangende Vertragspartei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei selbständig entwickelt hat;
c) die empfangende Vertragspartei von Dritten erworben hat, die in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe nicht an Beschränkungen gebunden sind;
d) ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt sind oder werden.
(4) Vertrauliche Informationen dürfen vom Auftragnehmer Dritten nicht ohne vorherige schrift-liche Zustimmung des Auftraggebers (Entbindung von der Verschwiegenheit) offengelegt werden, es sei denn dies ist aufgrund von zwingenden rechtlichen Anforderungen oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung erforderlich und die empfangende Vertragspartei hat die andere Vertragspartei unverzüglich über die jeweilige Verpflichtung schriftlich informiert und ihr die Möglichkeit gegeben, gegen die Offenlegung einzuschreiten.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die jeweils einschlä-gigen Bestimmungen, insbesondere die der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), einhal-ten. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Been-digung des jeweiligen Vertrags personenbezogene Daten nicht unbefugt verarbeiten (Daten-geheimnis). Er wird Personen, die er im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung des jeweiligen Vertrags einsetzt, entsprechend verpflichten. Das Datenge-heimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
(2) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Pflichtinformationen zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über folgenden Link zur Kenntnisnahme zur Verfügung: http://www.grulli-consulting.de/datenschutz
§ 13 Änderungsvorbehalt
(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, es ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen des Vertrags rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen Vertragsfassung nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Vertragsbestimmungen als vom Auftragge-ber angenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
(2) Der Auftragnehmer behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
(a) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist;
(b) wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben we-sentliche Auswirkungen für den Auftraggeber;
(c) soweit der Auftragnehmer verpflichtet ist, die Übereinstimmung der Vertragsbestimmun-gen mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
(d) soweit der Auftragnehmer damit einem gegen ihn gerichtetes Gerichtsurteil oder einer Be-hördenentscheidung nachkommt; oder
(e) soweit der Auftragnehmer zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den Vertragsbestimmungen be-dürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.
Der Auftragnehmer wird über solche Änderungen der Vertragsbestimmungen in Textform informieren.
(3) Das Kündigungsrecht nach § 5 bleibt davon unberührt.
(4) Macht der Auftragnehmer von der vorstehenden Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Auftraggeber den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kün-digungsrecht wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in der Benachrichtigung besonders hinweisen.
(5) Ist der Auftraggeber Verbraucher nach § 13 BGB, findet die vorstehende Zustimmungsfik-tion keine Anwendung
a) bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Haupt-leitungen betreffen, oder
b) bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
c) bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten des Auftragnehmers verschieben würden.
In diesen Fällen wird der Auftragnehmer die Zustimmung des Auftraggebers zu den Änderun-gen auf andere Weise einholen.
§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit die-sen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers sofern der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzuru-fen bleibt hiervon unberührt.
AGB Copyright 2022: Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Giel
Version 2.2
B. GESETZLICHEN PFLICHTINFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHER
1. Informationen über die Identität des Unternehmers
Grulli Giuseppe, Grulli Consulting, Unter Jennung 60, 78532 Tuttlingen
Telefon: +49 1724838977
E-Mail-Adresse: info@grulli-consulting.de
Die vollständigen Impressumangaben finden Sie unter: www.grulli-consulting.de/impressum
2. Zahlungs-, und Leistungsbedingungen
Informationen hierüber erhalten Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Unter-nehmer erbringt seine Leistungen nur an Kunden mit Wohnsitz in Europa.
3. Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, Kundendienstleistungen
Der Unternehmer bietet einen Kundenservice an über nachfolgend genannte E-Mail-Adresse: info@grulli-consulting.de
4. Mängelhaftungsrecht
Der Unternehmer haftet im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln nach den gesetzlichen Vor-schriften, sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Haftungsbeschränkung normiert ist. Regelungen hierzu finden sich in den §§ 8-10.
5. Gibt es ein Widerrufsrecht für Verbraucher, wann besteht es nicht und wann er-lischt es?
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das der Verbraucher vor Vertragsschluss belehrt wird. Informationen zum Widerrufsrecht finden sich unter www.grulli-consulting.de/widerruf
(2) Das Widerrufsrecht für Verbraucher kann unter den nachfolgenden Umständen vorzeitig erlöschen:
(a) Bei einem Vertrag über die kostenpflichtige Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Ver-braucher vor Beginn der Erbringung
– ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
– bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach Buchstabe a auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und
– seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfül-lung durch den Unternehmer erlischt.
(b) Bei einem Vertrag über die kostenpflichtige Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht, wenn
– der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfül-lung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
– der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung nach Buchstabe a mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt, und
– der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312f zur Verfügung gestellt hat.
Dies Widerrufsbelehrung nach Absatz 1 erhalten Sie im Angebot per E-Mail.
6. Gibt es Kosten für den Vertragsabschluss?
Für den Abschluss des Vertrags mit dem Unternehmer entstehen keine separaten Kosten bis auf die Telekommunikationskosten (insbesondere Telefon-, Telefaxkosten, Kosten des Auf-baus einer Internetverbindung), die im Verantwortungsbereich des Verbrauchers liegen.
7. Welchen Verhaltenskodizies unterliegt der Unternehmer?
Der Unternehmer unterliegt keinen spezielle Verhaltenskodizies.
8. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeile-gungsverfahren vor einer solchen Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
9. Wie funktioniert das Warenkorbsystem?
Ein Warenkorbsystem wird derzeit nicht angeboten.
10. Wann wird meine Bestellung verbindlich?
Nachdem Sie das Angebot von uns erhalten haben, können Sie prüfen und durch E-Mail an uns verbindlich annehmen. Dadurch ist der Vertrag rechtswirksam geschlossen.
11. Wird der Vertragstext gespeichert?
Wir speichern den Vertragstext. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per E-Mail zuge-sendet. Die AGB können Sie hier www.grulli-consulting.de/agb einsehen, ausdrucken und speichern.
Anlage 1 – Technische Voraussetzungen für Onlinecoachings
Um an Onlinecoachings teilnehmen zu können, benötigt der Auftraggeber
• Ein internetfähiges Endgerät (Desktopcomputer, Laptop, Tablet, Smartphone)
• Eine stabile Internetverbindung von mindestens 5 Mbit/s im Download und 1 Mbit/s im Upload
• Die installierte und funktionsfähige Software bzw. App des Videokonferenzanbieters